Unsere Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen in einer Vielzahl juristischer Belange. Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgendem Rechtsgebiet:

Familienrecht

Eine Trennung ist in den meisten Fällen schmerzhaft. Nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell.

Benötigen Sie eine umfassende Beratung, nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches Anliegen und setzen uns für Ihre Interessen – außergerichtlich wie auch vor Gericht – ein.

Schwerpunkte des Familienrechtes sind u.a.

  • Trennung und Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
    • für minderjährige Kinder
    • für volljährige Kinder
    • für Ehegatten
    • für nichteheliche Partner
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • paritätisches Wechselmodell
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Regelungen zur Ehewohnung und Hausratsteilung
  • Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft
  • Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • eingetragene Lebenspartnerschaften

Weitere Informationen zum Thema Scheidung/Unterhalt usw. finden Sie auf www.scheidung.org